Kostenzuschuss

 

Sie haben die Möglichkeit bei einer psychischen Erkrankung, einer Diagnose nach dem ICD-10 die von mir gestellt wird, je nach Krankenkasse einen Kostenzuschuss von 33,70 - 50,00 Euro pro Psychotherapieeinheit zu beantragen.

Dazu müssen Sie vor der zweiten Psychotherapiesitzung eine Bestätigung (Allgemeinmediziner*in) einholen.

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.726604&version=1573736099

 

Vor der 11. Sitzung ist ein Antragsformular, von mir ausgefüllt, auf weiteren Kostenzuschuss bei der Krankenkasse von Ihnen einzureichen, dem die ärztliche Bestätigung beizulegen ist! Die Überweisung des Kostenzuschusses an Sie erfolgt – wie beim Wahlarztsystem – nach Einreichung der Honorarnote. Details und Fragen dazu werden selbstverständlich noch persönlich mit Ihnen besprochen.

 

Zuschüsse pro Psychotherapie-Einzelsitzung:

ÖGK (vormals GKK), BVAEB (nur für vormals VAEB-Versicherte) € 33,70

BVAEB (nur für vormals BVA-Versicherte) € 46,60

SVS (nur für vormals SVA-Versicherte) € 45,00

SVS (nur für vormals SVB-Versicherte) € 50,00

 

Leider kann ich keine vollfinanzierten Psychotherapieplätze anbieten.